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Struktur des BCB

Das Borreliose Centrum Blankenburg (BCB) wurde in 2008 mit dem primären Ziel eines ganzheitlichen Behandlungsansatzes für chronisch an Lyme-Borreliose erkrankten Patienten und als 2. Centrum im Norden (neben dem BCA in Augsburg als Centrum Süd) initiiert. Das BCB ist ein Geschäftsbereich der Kur- und Tagungshotel Stadt Blankenburg GmbH & Co. KG.

Unter dem Markenname "Borreliose Centrum Blankenburg" (BCB) kooperieren in der ehemaligen "Poliklinik" in Blankenburg

  1. die organisatorisch und wirtschaftlich selbständige „Ärztliche Partnerschaft Blankenburg Dr. Reinsch & Partner“ (ärztliche Leistungen, die privatärztlich nach GOÄ mit den Patienten abgerechnet werden) und
  2. das das Borreliose Centrum Blankenburg als Betriebsteil der Kur- und Tagungshotel Stadt Blankenburg GmbH & Co. KG mit den Bereichen Begleittherapien & Ganztagesbetreuung/Intensivprogramm sowie auf durch Zecken übertragene Erkrankungen (Infektionen) spezialisiertes Labor (Kooperation mit dem BCA).


Hinweise zur Organisation und zur Leistungserbringung im BCB:
Die ärztliche Partnerschaft Dr. Reinsch & Partner ist eine personell, organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige Wirtschaftseinheit, die unter dem Dach des Borreliose Centrums Blankenburg Patienten behandelt. Alle ärztliche Leistungen (Diagnostik, ärztliche Therapien und ärztliche Therapiebegleitung) werden durch die behandelnden Ärzte der „Ärztliche Partnerschaft“ erbracht und mit den Patienten privatärztlich abgerechnet (entsprechend der Berufsordnung der Ärzte in Sachsen-Anhalt).

Alle weiteren Leistungen werden über das Borreliose Centrum Blankenburg als ebenfalls separierte Wirtschaftseinheit der Kur- und Tagungshotel Stadt Blankenburg GmbH & Co. KG erbracht und in Rechnung gestellt. Diese GmbH & Co. KG ist der Betreiber dieser Internet-Seite.

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne im Detail, welche Leistungen über die „Ärztliche Partnerschaft“ und welche über das Borreliose Centrum Blankenburg abgerechnet werden und welche eventuell in welcher Höhe über die Krankenkasse erstattungsfähig sind. Grundsätzlich müssen wir feststellen, dass viele Krankenkassen angesichts der aktuellen Entwicklungen im Gesundheitsmarkt Spezialerkrankungen - wie z.B. die chronische Borreliose - nicht anerkennen wollen und demzufolge eine Erstattung oder Bezuschussung von Leistungen teilweise oder komplett ablehnen.

Von den mit uns kooperierenden Ärzten (die Ärztliche Partnerschaft in Blankenburg sowie den weiteren Ärzten in Deutschland und Europa) erwarten wir im Sinne eines ganzheitlichen Behandlungsansatzes für Zeckenübertragene Erkrankungen und möglicher Co-Infektionen ein breites und kompetentes Spektrum ärztlicher Leistungen. Diese sollten u.a. umfassen

  • Diagnostik mit umfangreicher Anamnese und körperlicher Untersuchung (inkl. Abprüfung von Co-Infektionen und Differentialdiagnostik)
  • Festlegung notwendiger Laborleistungen und Auswertung der Laborergebnisse im Rahmen der Diagnostik
  • Blutabnahme, Technische Untersuchungen (Ultraschall, EKG, etc.), Infusionen
  • Erstellen individueller Therapiepläne nach den Leitlinien der ILADS und den Empfehlungen der Deutschen Borreliose-Gesellschaft e.V. (inkl. notwendiger „Begleittherapien“, Ernährungsumstellung, ausgesuchte Nahrungsergänzung, notwendige Selbsthilfemaßnahmen der Patienten)
  • Verordnung von Medikamenten und Therapien (Rezepte)
  • Diverse Arztgespräche mit Beratungsleistungen und notwendigen weiteren Untersuchungen (Therapiefortschritte)
  • Arztbriefe und Krankheitsberichte.

Der behandelnde Arzt darf im Rahmen der ärztlichen Leistungen natürlich nur Empfehlungen für die Therapie aussprechen. Jedem Patienten ist es freigestellt, die Therapieleistungen aus dem Leistungsangebot des Borreliose Centrum Blankenburg oder von Dritten (Apotheke, etc.) zu beziehen. 


Hinweis zur Abrechenbarkeit mit den Krankenkassen:

  • Laborleistungen werden von dem mit uns kooperierenden Labor des BCA nur privatärztlich direkt mit dem Patienten abgerechnet.
  • Patienten wird auf Anfrage ein „Kostenvoranschlag“ zur Verfügung gestellt. Damit kann der Betroffene mit seiner gesetzlichen oder privaten Krankenkasse im Vorfeld klären, welche Kosten von der Krankenkasse evtl. erstattet werden.
  • Unter Punkt 4 bei "Häufig gestellte Frage" finden Sie 3 Fachbeiträge zur wissenschaftlichen Unterlegung und Beechtigung der im BCB praktizierten Diagnostik- und Therapiemethoden. Unter undefinedchronische Borreliose finden Sie Informationen zu dem Lehrmeinungsstreit und den Schwierigkeiten in der Abrechnung mit Krankenkassen.
  • Die im Internet-Auftritt des Borreliose Centrum Blankenburg beschriebenen „Begleittherapien“ sind nur erstattungsfähig (voll oder teilweise), wenn Sie von einem Arzt verordnet wurden.
  • Ergänzend: Ärztlichen Leistungen werden lediglich über die kooperierenden Ärzte privatärztlich erbracht und abgerechnet.