Chronische Borreliose
– eine ernst zu nehmende Erkrankung mit komplexen Anforderungen an Diagnostik und Therapie
mit Darstellung des medizinischen Lehrmeinungsstreit ILADS/IDSA und Unterlegung der im Borreliose Centrum Blankenburg (BCB) sowie im Borreliose Centrum Augsburg (BCA) vertretenen Diagnostik- und Therapie-Praxis.
Wussten Sie,
- dass das Krankheitsbild der chronischen Borreliose (Spätfolgen einer Borrelien-Infektion meist ausgelöst durch einen Zeckenstich – auch als „chronisch-persistierende Borreliose“ oder „Post-Lyme-Syndrom“ bezeichnet) in Deutschland durch die herrschende Lehre nicht bzw. kaum anerkannt wird?
- Dass es einen medizinischen Lehrmeinungsstreit insbesondere in der Akzeptanz der chronischen Borreliose gibt (Diagnostik und Therapie), der in den USA federführend zwischen der IDSA und der ILADS (zwei ärztliche Fachgesellschaften) ausgetragen wird?
- Dass deshalb vielen Patienten, die an der Beschwerde-Symptomatik einer chronischen Borreliose leiden, eine nach unserer Ansicht fachgerechte Diagnostik und Therapie gemäß den Leitlinien der ILADS (International Lyme and Associated Diseases Society, USA) und den Empfehlungen der Deutsche Borreliose-Gesellschaft e.V. mangels Kenntnis oder Ablehnung dieser Krankheit durch den sie beratenden Arzt vorenthalten wird?
- Dass die gesetzlichen Krankenkassen und zunehmend auch Privatkassen unter Verweis auf Leitlinien einzelner ärztlicher Fachgesellschaften (die jedoch unverbindlich sind und nur Empfehlungen darstellen) bestimmte Kosten der notwendigen Labordiagnostik sowie der Therapie nicht übernehmen?
- Dass es in Deutschland über 100 Ärzte gibt, die sich auf Zeckenübertragene Infektionserkrankungen und chronische Borreliose spezialisiert haben – auch wenn es dafür bislang keine anerkannte Facharztausbildung gibt? Und dass diese mit erheblichen Problemen konfrontiert sind, wenn sie nach den Leitlinien der ILADS oder den Empfehlungen der Deutsche Borreliose-Gesellschaft behandeln, und deshalb aktuell großteils nur privatärztlich abrechnen?
Für diejenigen, die zu diesen Fragen mehr Informationen erhalten wollen – insbesondere an Borreliose erkrankten Patienten, interessierte Ärzte, ärztliche Fachgesellschaften und Versicherungsträger – hat das BCA ein umfangreiche Dossier als Positionspapier mit insgesamt 100 Seiten erstellt. Nachstehend finden Sie Auszüge hieraus; die einzelnen Kapitel stehen als .pdf-File zum Download bereit. Den hier dargestellten Text können Sie hier ebenfalls als ![]()
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Einführung in die Thematik
Dass durch einen Zeckenstich Infektionserkrankungen (FSME, Borrelien, Co-Erreger) übertragen werden können, ist allgemein bekannt. Trotzdem haben es Patienten, die unter den Folgen einer chronisch-persistierenden Borreliose (Spätfolgen einer Borreliose) leiden, in Deutschland sowie auch in anderen Ländern sehr schwer, dass
- ihre Erkrankung zum einen richtig erkannt und diagnostiziert sowie
- dann in der Folge auch fachgerecht und umfassend behandelt wird (nach den von uns für richtig erachteten Leitlinien der ILADS und/oder den Empfehlungen der Deutsche Borreliose-Gesellschaft).
- Sollten Sie doch einen Arzt gefunden haben, der sie nach diesen Kriterien behandelt, so werden diese Kosten großteils von den gesetzlichen Krankenkassen sowie inzwischen auch einigen privaten Krankenversicherungen nicht oder nur begrenzt anerkannt.
Solche Patienten kommen mit ihren erheblichen, oft aber recht unspezifischen Beschwerden zu Ihrem Hausarzt sowie auch zu vielen Fachärzten, die trotz möglicher Indikation für eine akute oder chronische Borreliose die Klinik anders deuten und deshalb die Abklärung einer Borreliose- oder anderer Co-Infektionen unterlassen und/oder nicht fachgerecht durchführen lassen. Dabei sollte nach unserer Auffassung gerade bei bestimmten chronischen Entzündungen und z.B. bei Depressionen wenigstens das Risiko einer Borreliose oder einer anderen Infektionskrankheit bedacht und differentialdiagnostisch abgeklärt werden.
Viele der praktizierende Ärzte, die sich in Deutschland auf das Thema Zeckenübertragene Infektionserkrankungen spezialisiert haben, haben sich bereits 2007 in der Deutsche Borreliose-Gesellschaft (nachfolgend DBG) organisiert. Trotzdem ist es ihnen bislang nicht gelungen, von der (noch) herrschenden Lehrmeinung, die stark wissenschaftlich und forschungsorientiert - d.h. mit wenig Praxisbezug - ausgerichtet ist, ernsthaft wahrgenommen zu werden. Das führt aktuell dazu, dass viele dieser Ärzte sogar öffentlich „angegriffen“ werden. Sie würden das Thema „chronische Borreliose“ überbewerten und zu Lasten der Patienten und Krankenkassen „über-diagnostizieren“ und über-therapieren“.
Diese Vorwürfe betreffen auch die Ärzte, die in den auf Zeckenübertragene Erkrankungen ausgerichteten Borreliose Centren Blankenburg undd Augsburg bzw. den dort praktizierenden ärztlichen Partnerschaften tätig sind .
Mit dieser umfassenden Zusammenstellung wollen das Borreliose Centrum Augsburg (BCA) und das Borreliose Centrum Blankenburg (BCB)
- einen Beitrag leisten, dass sich - angesichts der vielfältigen Spezialliteratur (über 9.000 Studien) und der rivalisierenden Lehrmeinungen – interessierte Ärzte, medizinische Fachgremien, Krankenkassen und Rentenversicherungsträger, Patienten und Patientenorganisationen schnell eine Übersicht über die verschiedenen Herausforderungen der Borreliose-Erkrankung sowie der damit verbundenen Diagnostik und Therapieansätze verschaffen können;
- die offzielle Anerkennung der von der ILADS und der DBG vertretenen Leitlinien bzw. Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie erreichen (neben der aktuell herrschenden Lehrmeinung);
- von chronischer Borreliose betroffenen Patienten helfen, eine adäquate und dem medizinisch wissenschaftlichen Stand wirklich entsprechende Behandlung zu erfahren (d.h. gemäß den Leitlinien der ILADS und/oder den Empfehlungen der Deutsche Borreliose-Gesellschaft) und dass die dabei entstehenden Kosten auch von den Krankenversicherungsträgern übernommen bzw. angemessen erstattet werden.
Fakt ist, dass die von der aktuell herrschenden Lehrmeinung (federführend das Nationale Referenzzentrum für Borreliose) vertretenen und in mehreren Leitlinien von medizinischen Fachgesellschaften (Neurologen, Dermatologen, etc.) festgehaltenen Punkte zur Diagnostik und Therapie der Borreliose keine wirklich verbindlichen Leitlinien für Ärzte sind. Es gibt bislang in Deutschland keine Gesamt-Richtlinie zur Lyme-Borreliose (im Sinne einer Leitlinie Stufe III gem. den Kriterien der AWMF - Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften), sondern lediglich Empfehlungen medizinischer Fachgesellschaften zu einzelne Aspekten dieser Krankheit (Entwicklungsstufe I). Eine bislang von der herrschenden Lehrmeinung kaum zur Kenntnis genommene „Empfehlung“ zur Lyme-Borreliose hat aber auch die Deutsche Borreliose-Gesellschaft im Jahr 2008 verabschiedet.
Nachstehend finden Sie in dieser Kurzfassung des Positionspapiers
- eine Übersicht über die wesentlichen Argumente beider Lehrmeinungen und eine Einführung zu den Schwierigkeiten für Patienten und behandelnde Ärzte in der Thematik „chronische Borreliose“ (Punkt 1)
- Ausblick und Forderungen (Punkt 8)
Die Gliederung des vollständigen Positionspapiers mit 100 Seiten finden Sie nachstehend. In den Kapiteln 2-7 finden Sie die Argumente und eine Literaturübersicht zu den strittigen Themen. Wir haben uns bemüht, alle Aussagen dieser Zusammenstellung möglichst auf wissenschaftliche Publikationen zu stützen. Dazu haben wir die Originalliteratur auch auszugsweise zitiert. Die benannten Literaturstellen selbst finden sich in den benannten Originaldokumenten, die großteils im Internet zum Download bereit stehen. Bereits seit über einem Jahr suchen wir den Dialog mit der herrschenden Lehrmeinung in Deutschland, leider bislang ohne Erfolg. Wir erlauben uns nachstehend diese Lehrmeinung als (noch) herrschend darzustellen, da wir – ähnlich wie in den USA – von einer gegenseitigen Annäherung ausgehen. Im Sinne der betroffenen Patienten sowie auch der sich engagierenden Ärzte ist eine solche Annäherung nach unserer Auffassung dringend geboten.
Gliederung des vollständigen Positionspapiers (100 Seiten) |
| Seite | |
(durch Anklicken der jeweiligen Kapitel können Sie diese als .pdf-File downloaden): |
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a. | Einführung |
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b. | USA: IDSA vs. ILADS |
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c. | Situation in Deutschland |
| 27 |
| 34 | ||
a. | Nachweis bei der ILADS (Stricker) |
| 36 |
b. | Nachweis in Deutschland (Berghoff und BZK) |
| 40 |
c. | Übersicht Tarn-Formen der Borrelien (Huismans) |
| 49 |
| 51 | ||
a. | Empfehlungen Fingerle (NRZ) |
| 51 |
b. | Berghoff und Empfehlungen Deutsche Borreliose-Gesellschaft |
| 52 |
c. | Notwendigkeit der Kombinationstherapie (Burrascano) |
| 58 |
d. | Erkenntnisse Huismans/Klemann-Studie (2009) |
| 59 |
e. | Übersicht Studien-Lage (Stricker) |
| 61 |
f. | Donta-Studie (2003) |
| 64 |
g. | Fallon-Studie (2007) |
| 69 |
| 71 | ||
a. | Ursachen der chronischen Entzündungen |
| 72 |
b. | Ursachen für Depressionen |
| 73 |
c. | Möglichkeiten/Ansätze, die chronischen Entzündungen zu reduzieren und zur Beseitigung des Serotonin-Mangels |
| 73 |
| 75 | ||
a. | Überblick zur Klinik |
| 75 |
b. | Deutsche Borreliose-Gesellschaft (Empfehlungen) |
| 77 |
c. | Studien-Erkenntnisse Huismans/Klemann (2009) |
| 82 |
d. | Notwendigkeit der Differentialdiagnostik |
| 83 |
e. | Neuropsychiatrische Manifestation (Fallon, 1992) |
| 85 |
f. | Lyme-Borreliose als Berufskrankheit und Unfallversicherung |
| 86 |
| 87 | ||
a. | Empfehlungen Fingerle |
| 89 |
b. | Erkenntnisse Huismans/Klemann-Studie (2009) |
| 90 |
c. | Sinnvolle Laborparameter |
| 91 |
d. | Berechtigung des LTT (Elispot) |
| 92 |
e. | Berechtigung des Markers CD57 |
| 95 |
f. | PCR- und Liquor-Untersuchung |
| 97 |
| 99 | ||
1. Übersicht Lehrmeinungen, Einführung Schwierigkeiten für Patienten und Ärzte in der Thematik „chronische Borreliose“ …
1.1. Übersicht der beiden Lehrmeinungen
Die in den USA federführend zwischen IDSA und ILADS ausgetragenen und in Deutschland zwischen dem Nationalen Referenzzentrum (NRZ) für Borreliose im Zusammenwirken mit diversen Fachgesellschaften (u.a. Neurologen und Dermatologen) sowie der Deutsche Borreliose-Gesellschaft u.a. bestehenden Meinungsunterschiede basieren im Wesentlichen auf den folgenden Punkten:
- Die „Intelligenz“ und Gefährlichkeit der Spirochäte Borrelie und ihre Tarn-Pathologie – ähnlich dem Erreger Syphilis – werden bislang von der (noch) herrschenden Meinung deutlich unterschätzt und leider auch nicht wissenschaftlich intensiv weiter untersucht.
- Die Bedeutung der Serologie (Antikörpernachweis) wird überschätzt – entscheidend für den Nachweis einer Borreliose sind jedoch die Klinik der Beschwerden sowie ergänzende Laboruntersuchungen.
- Die Bedeutung von Co-Infektionen im Zusammenwirken mit Borrelien wird von der (noch) herrschenden Meinung bislang nicht (bzw. kaum) weiter untersucht
- Das Krankheitsbild einer „chronischen Borreliose“ wird negiert oder als kaum relevant erachtet. Dies gilt insbesondere auch für die Neuroborreliose.
- Eine Langzeitbehandlung mit Antibiotika sei nicht Erfolg versprechend und daher abzulehnen (noch herrschende Meinung). Das mögliche Spektrum einsetzbarer Antibiotika (z.B. Kombinationstherapien) – insbesondere unter dem Gesichtspunkt der „Tarn-Pathologie“ wird in Studien nicht ausreichend berücksichtigt.
- Das komplexe Beschwerdebild durch chronische Entzündungen und die Möglichkeiten, hierauf durch verschiedene und wechselnde Antibiotika sowie einen ganzheitlichen Therapieansatz gezielt einzuwirken, wird von der (noch) herrschenden Meinung nicht bzw. kaum berücksichtigt.
- Auffällig ist, dass sich gerade die Neurologen und die Rheumatologen trotz entsprechender Klinik einer differentialdiagnostischen Abklärung möglicher Infektionen (Borrelien und Co-Infektionen) verschliessen.
Die Argumente im Meinungsstreit in der Übersicht:
| Meinung B ILADS / DBG / BCA | Meinung A IDSA / NRZ Borreliose |
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Anzahl der Borreliose-Fälle in Deutschland | Akut: > 300.000 Fälle pro Jahr | Akut: 60.000 bis 100.000 Fälle pro Jahr (RKI) |
| Chronische Fälle mit erheblichen Beschwerden: > 60.000 | Chronische Fälle: keine große Bedeutung (andere Krankheitsbilder sind für die Symptome verantwortlich). |
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Diagnostik | Antikörperbestimmung (ELISA + Immunoblot) | 2 Stufen-Test – Immunoblot nur, wenn ELISA positiv |
| Die Serologie kann im Spätstadium auch negativ sein; entscheidend ist die Klinik, unterstützt durch zusätzliche Labortests. | Anerkennung als Borreliose nur bei positiv getesteter Serologie. |
| Die Tarn-Pathologie der Spirochäte Borrelie – ähnlich dem Erreger Syphilis – ist verantwortlich für die Umgehung der Immunabwehr, die chronischen Beschwerden und die Schwierigkeiten in der Antibiotika-Behandlung. | Die „Intelligenz“ und Gefährlichkeit dieses Erregers wird nicht beachtet (und auch nicht weiter untersucht); Borrelien sind einfach mit Antibiotika zu behandeln. |
| LTT/Elispot (zur Früherkennung und im chronischen Stadium). | Wird nicht anerkannt - obwohl z.B. bei Tuberkulose der Elispot der „Goldstandard“ ist. |
| Immunstatus überprüfen bei Spätmanifestationen (CD57). | Der CD57 ist nicht aussagekräftig für Borreliose. |
| Klinik: Anerkennung auch unspezifischer Symptome | Anerkennung nur spezifischer Symptome / Negierung, dass Abstützung auf die restriktiven CDC-Kriterien lediglich für Forschungszwecke, nicht aber für die Diagnostik aufgestellt wurden. |
| Das Krankheitsbild einer „chronischen Borreliose“ ist umfassend beschrieben. Borrelien können sich „tarnen“ und dadurch der Immunabwehr sowie der antibiotischen Behandlung entgehen. | Eine chronische Verlaufsform gibt es nicht (!) Selbstausheilung: Definition eines „Post-Lyme-Syndroms“ nach antibiotischer Kurzzeit-Behandlung. |
| Untersuchung von Co-Infek-tionen ist wichtig (bei entsprechenden Hinweisen aus der Anamnese). | Infektiöse Erreger werden grundsätzlich unterschätzt (zu teuer in der Untersuchung vs. Therapie-Erfolge) |
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Therapie (Vorbeugung) | Bei positivem Zeckentest prophylaktisch Antibiose. | Halten den Zeckentest für nicht erforderlich / Reaktion erst bei offensichtlichen Beschwerden. |
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Therapie (Akutstadium) | Mindestens 3 Wochen Antibiotika-Einnahme | 14 Tage Antibiotika sind ausreichend |
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Therapie Antibiose | Langzeitbehandlung (> 3 Monate) in Intervallen und erhöhte Dosierung. | Wird als nicht relevant angesehen (es fehle der Nachweis durch klinische Studien) – mit einer 14-tägigen Antibiotika Einnahme gilt die Erkrankung als austherapiert. |
| Ein „Post-Lyme-Syndrom“ gibt es nicht; persistierende Beschwerden beruhen vornehmlich auf einer Erreger-Persistenz | Weiter bestehende Beschwerden entsprechen einem „Post-Lyme-Syndrom“ |
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Therapieunterstützung durch „Begleitmaßnahmen“ | Notwendig ist ein breites Spektrum von Maßnahmen | Wird als nicht relevant angesehen (es fehle der Nachweis durch klinische Studien) |
Erläuterung: Der Ansatz der IDSA wurde durch Steere im Jahr 1990 geprägt und ist stark forschungsorientiert. Auch die in der Folge durch die CDC definierten Kriterien für das definitive Vorliegen einer Borreliose wurden rein für Forschungszwecke aufgestellt. Wichtigste Zielrichtung war und ist die Entwicklung eines Impfstoffes gegen Borrelien - ähnlich wie bei FSME. Diese restriktiven Kriterien sollten ursprünglich nicht in der Diagnostik zum Einsatz kommen, was jedoch in der Folge dann doch durch die IDSA geschah.
Der Ansatz der ILADS sowie der Ärzte in der Deutsche Borreliose-Gesellschaft ist dagegen praxisorientiert – zugleich aber auch umfassend wissenschaftlich unterlegt (Evidence-based). Viele der dort engagierten Ärzte waren selbst oder in ihrem Familienumfeld von Borreliose betroffen.
1.2. Einführung Schwierigkeiten für Patienten und Ärzte in der Thematik „chronische Borreliose“
Schwierigkeiten für die Patienten:
- Die meisten Hausärzte oder Fachärzte erkennen nur die (noch) herrschende Lehrmeinung an, führen deshalb nicht die notwendigen diagnostischen Maßnahmen durch und negieren zudem die Anerkennung und notwendige Behandlung chronischer Verlaufsformen einer Borreliose.
- Hat einem Patienten dann doch ein auf Zeckenübertragene Erkrankungen spezialisierter Arzt die Diagnose einer Borreliose und/oder einer Co-Infektion gestellt und einen Therapieplan (nach den Kriterien der ILADS und/oder DBG) erstellt, so lehnt der Hausarzt in vielen Fällen die Therapie-Umsetzung ab und weigert sich, die notwendigen Antibiotika-Dosierungen zu verabreichen (oft mit Hinweis auf sein von den Kassen begrenztes Medikamentenbudget). Oft bezeichnet er den Verdacht einer „chronischen Borreliose“ unter Verweis auf die herrschende Lehrmeinung sogar als „Quatsch“ und „eingebildete Krankheit“; der Patient wird damit zusätzlich verunsichert.
- Von den Krankenkassen erhält der Patient keine bzw. kaum Anerkennung oder Kostenerstattung der anfallenden Kosten (sowohl in der Diagnostik als auch der Therapie), es sei denn, sie wurden von einem Kassenarzt durchgeführt (dann aber bekommt der Arzt die Probleme mit möglichen Regressforderungen aus festgelegten Medikamentenbudgets der Krankenkassen). Die privaten Krankenversicherungen sind hier großzügiger; auch wenn es dort auch schon einige gibt, die mit Hinweis auf die (noch) herrschende Lehrmeinung Erstattungsansprüche ablehnen.
- Insbesondere umfangreiche Therapiemaßnahmen und sog. Intensivbehandlungen von chronischen Verlaufsformen einer Borreliose – auch wenn sie gerade darauf zielen, die nachweislich vorhandenen chronischen Entzündungen zu reduzieren – werden von den Krankenkassen nahezu vollständig abgelehnt.
- Dabei verkennen die Krankenkassen, dass eine erfolgreiche Therapie der Borreliose deutlich geringere Kosten für sie nach sich zieht, als wenn der Patient über Jahre hinweg unter den Folgen chronischer Entzündungen und deren Beschwerden leidet und deshalb von einem Arzt zum nächsten geht.
Schwierigkeiten für die Ärzte:
- Hoher Zeitaufwand, um sich in die Thematik „chronische Borreliose“ einzuarbeiten (inkl. englische ILADS-Literatur), und das Risiko, sich nicht an den Leitlinien diverser Fachgesellschaften zu orientieren.
- Kompetente Labore zur Abklärung der Risiken möglicher Zeckenübertragener Erkrankungen zu finden
- Hoher Zeitbedarf bei jedem Patienten für eine aussagekräftige Diagnostik – insbesondere bei chronischen Manifestationen (umfangreiche Anamnese, Differentialdiagnostik, etc. – mindestens 1 Std.)
- Kaum Erfahrungen in der Langzeitantibiose (Medikamenten-Schemata, auch wechselnd, Kompensation möglicher Nebenwirkungen, Herxheimer-Reaktionen, etc.)
- Hohes Risiko von Regressforderungen bei kassenärztlicher Behandlung und Abrechnung (teure Medikamente bei Langzeit-Antibiosen / Überschreitung der vorgegebenen Medikamentenbudgets)
- Kaum Möglichkeiten, Infusionstherapien durchzuführen
- Keine Infrastruktur, ganzheitliche Therapiepläne vom Patienten umsetzen zu lassen
Fazit: viele der in der Diagnostik und in der Therapie von zeckenübertragenen Erkrankungen erfahrenen Ärzte (nach den Kriterien der ILADS und/oder der DBG) können wegen des hohen Zeitaufwandes und der drohenden Regressforderungen von Krankenkassen nur noch privatärztlich behandeln.
8. Ausblick und Forderungen
Es wird Zeit, dass die Politik sich der Erkrankung „chronische Borreliose und Co-Infektionen“ annimmt und den Forderungen, die bereits im BZK-Dokument von 2005/2007 (siehe im Originaldokument Positionspapier Punkt 1.3., S. 10 f) formuliert wurden, zur Umsetzung verhilft.
Gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen dürfen sich nicht hinter den Leitlinien des NRZ sowie anderer Fachgesellschaften verstecken. Diese sind zwar die immer (noch) herrschende Meinung, sie sind aber nicht verbindlich (!), durch wissenschaftliche Untersuchungen belegt in wesentlichen Punkten falsch und in Diagnostik- und Therapiefragen viel zu eng gefasst.
Die Ärzte, die sich auf Zeckenübertragene Infektionen und andere intrazelluläre Erreger spezialisiert haben, brauchen im vertragsärztlichen Bereich zusätzlich zu den bereits bestehenden Laborzusatznummern 32006 (bei der Diagnostik) und 32023 (bei der Therapiekontrolle) für ihr Handeln die Anerkennung als Arztpraxis mit der Praxisbesonderheit: Diagnostik und Therapie intrazellulärer Krankheitserreger. Der notwendige Zeitaufwand für die Patienten ist so hoch, dass dieser durch die normalen Pauschalen der gesetzlichen Krankenkassen nicht wirtschaftlich abgedeckt werden können. Dieses ist neben der Gefahr der Regressforderungen aus den Medikamentenbudgets der Hauptgrund, warum die meisten dieser Ärzte Patienten z.Zt. nur noch privatärztlich behandeln können. Diese Ärzte sind sich sehr wohl bewusst, welche Medikamente in welchem Umfang zum Einsatz kommen sollten und beachten das Wirtschaftlichkeitsgebot.
Was sind nun unsere konkreten Forderungen (in Anlehnung an die Gesundheitspolitischen Forderungen des BZK), damit sich die Situation für betroffene Patienten (chronische Borreliose) und für die Ärzte, die nach den ILADS-Leitlinien und den Empfehlungen der Deutsche Borreliose-Gesellschaft diagnostizieren und therapieren?
- Anerkennung der chronischen Borreliose als eigenständige Erkrankung – entsprechend der vorstehend aufgestellten Kriterien (Kapitel 3-7). Die gesetzlichen Krankenkassen sollten zukünftig die Diagnostik- und Therapiekosten übernehmen und mit auf Zeckenübertragenen Erkrankungen spezialisierten medizinischen Einrichtungen entsprechende IV-Verträge abschließen.
- Das Risiko einer chronischen Infektion – z.B. einer Borreliose und möglicher Co-Infektionen – ist bei einer bestimmten Beschwerde-Symptomatik auf Basis einer durchzuführenden Anamnese differentialdiagnostisch abzuprüfen. Dazu sollte eine Weiter-Entwicklung von Mindest-Standards für Anamnese und körperliche Untersuchung erfolgen.
- Weiter-Entwicklung von Mindest-Standards und Sicherstellung von Qualitätskriterien
- im Bereich der Serologie, Zytologie und der mikrobiologischen Nachweisverfahren (inkl. LTT und CD57). Dazu werden neue Studien über die zellulären Testverfahren und zur Entwicklung noch sicherer Tests benötigt;
- für die Abklärung vermuteter Co-Infektionen
- valider Therapien (Mono- und Kombinations-Therapien, Antibiotika-Auswahl, unterstützende Begleit-Therapien, etc.); auch hier werden neue Studien mit großen Patientenkollektiven benötigt.
- eines konstruktiven Dialogs zwischen der (noch) herrschenden Lehrmeinung und der DBG über die unterschiedlichen Auffassungen. In Anlehnung an die in den USA stattgefundene Anhörung mit Vertretern der IDSA und der ILADS könnte hier evtl. das RKI als neutraler Mediator fungieren. Ziel sollte es sein, eine deutliche Annäherung der gegenseitigen Standpunkte zu erreichen und bestehende Vorurteile abzubauen. Die Politik sollte hier unterstützend wirken, damit es zu einem solchen Dialog kommt,
- eines ständigen Fach-Dialogs und eines umfassendes Fortbildungsprogramm für Ärzte, Versicherungsträger, Gesundheitsämter, etc. zu Zeckenübertragenen Infektionserkrankungen; mittelfristig sollte eine entsprechende Facharztausbildung oder Zusatzbezeichnung ermöglicht werden. Des weiteren sollten im Rahmen der studentischen universitären Ausbildung in Humanmedizin entsprechende theoretische und praktische Kurse mit dem Schwerpunkt Zeckenübertragene Erkrankungen im Bereich der Infektiologie / Mikrobiologie in die Lehrpläne aufgenommen werden.
- Des Einsatzes von öffentlichen Forschungsgeldern zur Schwerpunktforschung im Bereich der Borreliose und anderen von Zecken übertragenen Infektionserkrankungen - entsprechend der beispielhaft vom BZK formulierten notwendigen Maßnahmen (siehe Punkt 1.3. S. 10). In diese Forschungsprojekte sollten auch bestehende Einrichtungen und Ärzte aus dem Kreise des DBG mit involviert werden – wie z.B. die beiden Borreliose Centren in Augsburg und Blankenburg.
- Der Aufnahme der Borreliose in das Infektionsschutzgesetz (mit Differenzierung / Erfassung von Co-Infektionen und chronischen Verlaufsformen).
Ein guter Start in dieses Thema könnte eine Richtungsweisende „Zukunftskonferenz“ über 3 Tage mit ca. 100 Teilnehmern sein, zu welcher die verschiedenen Interessengruppen (Ärzte der noch herrschenden Lehrmeinung, Ärzte der DBG, RKI, Patientenorganisationen, Versicherungsträger, Politiker aus dem Gesundheitssektor, etc.) eingeladen werden. In dieser Auftaktkonferenz könnten gegenseitige Vorurteile abgebaut, Vertrauen und gegenseitiges Verständnis aufgebaut sowie eine gemeinsame Sichtweise und ein Maßnahmenkatalog (Fahrplan für die Zukunft) erarbeitet werden.
Stand: 19. Januar 2010



